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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prof. Bruhn & Partner AG

Version vom 01. Juni 2024

1. Allgemeines

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, die von der Prof. Bruhn & Partner AG (nachfolgend «Auftragnehmerin» genannt) angeboten werden. Sie sind integrierter Bestandteil aller Verträge, Offerten und Auftragsbestätigungen, die die Auftragnehmerin mit ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeberin» genannt) über die von ihr angebotenen Dienstleistungen und Produkte abschliesst. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, strategische Beratungsdienstleistungen, Implementierungsdienstleistungen sowie alle weiteren Beratungs- und Serviceleistungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Prof. Bruhn & Partner AG angeboten werden.

 

1.2 Die AGB gelten ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung und bleiben für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin wirksam, einschliesslich aller Folgegeschäfte, Erweiterungen oder Erneuerungen von Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Änderung oder Aufhebung vereinbart wird.

 

1.3 Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder dem Kauf von Produkten der Prof. Bruhn & Partner AG erklärt die Auftraggeberin ihr uneingeschränktes Einverständnis mit diesen AGB. Sie haben Vorrang vor allfälligen allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Von den AGB abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in gleicher Form wie der zugrundeliegende Vertrag getroffen wurden und eindeutig bezeichnen, welche AGB von der Prof. Bruhn & Partner AG nicht angewendet werden sollen.

 

1.4 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden der Auftraggeberin schriftlich oder in elektronischer Form mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn die Auftraggeberin nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich Widerspruch erhebt.

2. Leistungen

 

2.1 Die Tätigkeit von der Prof. Bruhn & Partner AG besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung der Auftraggeberin als Dienstleistung.

 

2.2 Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Die Auftraggeberin entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von der Prof. Bruhn & Partner AG empfohlenen oder mit der Prof. Bruhn & Partner AG abgestimmten Massnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die Prof. Bruhn & Partner AG die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Massnahmen durch die Auftraggeberin begleitet.

 

2.3 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Dienstleistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den höchsten professionellen Standards auszuführen. Die Auftragnehmerin wird sich nach besten Kräften bemühen, die Erwartungen der Auftraggeberin zu erfüllen und, wo möglich, zu übertreffen.

 

2.4 Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

 

2.5 Alle Bestimmungen dieser AGB, des Urheberrechtsgesetzes und sonstiger vertraglicher oder nebenvertraglicher Abreden zwischen der Prof. Bruhn & Partner AG oder ihrer Beauftragten und der Auftraggeberin gelten für sämtliche Leistungen von Prof. Bruhn & Partner AG, die im Rahmen des Auftrages erbracht werden.

 

2.6 Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum des Auftragnehmers, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit vom Auftragnehmer geschaffenen Leistungen (wie z.B. Präsentationen, Studienergebnisse, grafische Darstellungen, Modelle und Konzepte, Plakate, Personas, Brett- und Kartenspiele, etc.). Die Auftragnehmerin räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Knowhows, ein. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Auftragnehmerin zulässig. Der Auftraggeber unterlässt es, die ihm von der Auftragnehmerin überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Auftraggeber besteht. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung als die vereinbarte Nutzung, einschliesslich der Übertragung der Nutzungsrechte durch die Auftraggeberin, ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Die Prof. Bruhn & Partner AG behält sich vor, die schriftliche Zustimmung von der Zahlung eines angemessenen Nutzungsentgeldes abhängig zu machen.

 

2.7 Vorschläge der Auftraggeberin oder ihrer Beauftragten oder ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. An eventuell doch entstandenen Miturheberrechten der Auftraggeberin oder ihrer Beauftragten räumen diese schon jetzt unentgeltlich das ausschliessliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich aller Nutzungsarten ein.

 

2.8 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Die Auftragnehmerin wird der Auftraggeberin die Auswirkungen solcher Änderungen auf die Kosten, den Zeitplan und andere relevante Aspekte der Dienstleistung mitteilen.

 

2.9 Sollten sich bei der Ausführung der Dienstleistungen Verzögerungen oder Hindernisse ergeben, die ausserhalb der Kontrolle der Auftragnehmerin liegen, wird die Auftragnehmerin der Auftraggeberin unverzüglich informieren und in Absprache mit der Auftraggeberin nach Lösungen suchen.

 

3. Vergütung 

 

3.1 Massgeblich für die Höhe der Vergütung sind allein die im Vertrag aufgeführten Honorarvereinbarungen.

 

3.2 Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen der Prof. Bruhn & Partner AG nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist die Prof. Bruhn & Partner AG berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann die Prof. Bruhn & Partner AG nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen.

 

3.3 Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeberin umgehend schriftlich, wenn absehbar ist, dass die Arbeitszeit deutlich überschritten wird. Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt die Auftraggeberin nach Information durch die Prof. Bruhn & Partner AG ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.

 

3.4 Sollte eine wesentliche Änderung des Umfangs der zu erbringenden Dienstleistungen notwendig werden, die eine Anpassung der Vergütung erfordert, wird dies zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin schriftlich vereinbart. Änderungen der Vergütung werden nur mit gegenseitigem Einverständnis vorgenommen.

 

3.5 Von den AGB abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in gleicher Form wie der zugrundeliegende Vertrag getroffen wurden und eindeutig bezeichnen, welche AGB von der Prof. Bruhn & Partner AG nicht angewendet werden sollen.

 

4. Besondere Leistungen 

 

4.1 Auslagen für Workshop-Material, Übersetzungskosten, spezifische Auslagen für Befragungen, die Anfertigung von speziellen Visualisierungen usw. sind von der Auftraggeberin zu erstatten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

4.2 Kosten und Spesen für Reisen und andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, werden in Rechnung gestellt, wenn sich aus dem Auftrag oder dem Vertrag die Notwendigkeit oder Zweckmässigkeit dieser Reisen bzw. Aufwendungen ergibt.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

5.1 Sofern der Auftraggeberin Workshop-Material, Produkte usw. übergeben wurden, bleiben diese, soweit nichts anderes vereinbart wurde, Eigentum von der Prof. Bruhn & Partner AG und sind nach erster Aufforderung unbeschädigt und vollständig zurückzugeben.

 

5.2 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Rohdaten aus quantitativen und qualitativen Befragungen sowie Interviewprotokolle nicht an die Auftraggeberin oder Dritte herauszugeben. Diese Materialien gelten als vertrauliche Informationen und proprietäres Eigentum der Auftragnehmerin. Die Entscheidung, diese Daten nicht weiterzugeben, basiert auf dem Engagement der Prof. Bruhn & Partner AG für Datenschutz, die Wahrung der Vertraulichkeit von Befragten und die Integrität der angewandten Forschungsmethoden. Analyseergebnisse und zusammengefasste Daten werden der Auftraggeberin im Rahmen der vereinbarten Leistungen zur Verfügung gestellt, jedoch ohne Zugang zu den zugrundeliegenden Rohdaten und individuell zuordenbaren Antworten, um die Anonymität der Befragten und Datenschutzbestimmungen zu wahren, es sei denn, diese haben ihre Anonymität im Rahmen der Befragung oder des Interviews explizit aufgehoben.

6. Umgang mit vertraulichen Daten

 

6.1 Sowohl die Auftragnehmerin als auch die Auftraggeberin verpflichten sich, während der Dauer des Vertrags und nach dessen Beendigung alle Informationen im Rahmen dieses Vertrages als vertraulich zu behandeln Dies schliesst technische, kommerzielle, finanzielle und sonstige vertrauliche Informationen ein.

 

6.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes, strikt einzuhalten. Dies umfasst die Einrichtung angemessener technischer und organisatorischer Massnahmen zum Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung.

 

6.3 Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet werden, dürfen ausschliesslich zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie übermittelt wurden. Die Auftragnehmerin wird sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, entsprechend den geltenden Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen geschult sind und diese einhalten.

 

6.4 Sofern die Auftragnehmerin Unterauftragnehmerinnen oder Dritte mit der Verarbeitung von vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten beauftragt, stellt sie sicher, dass diese Parteien vergleichbare Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen wie die Auftragnehmerin selbst einhalten.

 

6.5 Die Auftragnehmerin setzt umfassende technische und organisatorische Massnahmen, (TOMs) zum Schutz der Daten der Auftraggeberin ein. Details zu diesen Sicherheitsmassnahmen werden aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich dargelegt, jedoch bietet die Auftragnehmerin auf Anfrage eine Übersicht an.

 

7. Compliance und Integrität

 

7.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Standards, die die Bekämpfung von Korruption und die Förderung ethischer Geschäftspraktiken betreffen. Die Prof. Bruhn & Partner AG hat umfassende Compliance-Richtlinien und Massnahmen gegen Korruption implementiert, die das Engagement für Transparenz, Rechenschaftspflicht und faire Geschäftsführung widerspiegeln. Diese Richtlinien sind integraler Bestandteil der Geschäftsphilosophie und aller Geschäftsbeziehungen der Prof. Bruhn & Partner AG. Detaillierte Informationen zu spezifischen Compliance-Massnahmen und Anti-Korruptionsrichtlinien sind für die Auftraggeberin auf Anfrage erhältlich und bilden eine wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit.

 

7.2 Zusätzlich zu den in Abschnitt 7.1 dargelegten Verpflichtungen, bekennt sich die Auftragnehmerin ausdrücklich zur Förderung von Gleichberechtigung, Diversität und zur aktiven Bekämpfung von Rassismus. Diese Prinzipien sind fest in den Unternehmensrichtlinien der Prof. Bruhn & Partner AG verankert und reflektieren ihr Bestreben, ein inklusives und respektvolles Arbeitsumfeld zu schaffen. Die Auftragnehmerin erwartet, dass alle Auftraggeberinnen und Partner diese Grundsätze, und jene in 7.1, anerkennen und sich in allen Geschäftstätigkeiten und gemeinsamen Projekten entsprechend verhalten.

 

8. Haftung

 

8.1 Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der Prof. Bruhn & Partner AG empfohlenen Massnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Prof. Bruhn & Partner AG die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Massnahmen begleitet.

 

8.2 Die Prof. Bruhn & Partner AG haftet – sofern es sich bei der Auftraggeberin um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.

 

8.3 Für Handlungen von Unterauftragnehmerinnen oder anderen Dritten, die im Auftrag der Auftragnehmerin handeln, übernimmt die Auftragnehmerin Haftung nur insoweit, als sie ein eigenes Verschulden trifft. Die direkte Inanspruchnahme des Dritten bleibt hiervon unberührt.

 

8.4 Die Auftraggeberin trägt die Verantwortung, ohne besondere Aufforderung, für die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller Informationen und Materialien, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Kommt die Auftraggeberin diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, hat dies keine Minderung der ihr obliegenden Vergütungspflichten zur Folge. Zudem haftet die Auftraggeberin für alle Folgen, die aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten entstehen.

 

8.5 Sowohl die Auftragnehmerin als auch die Auftraggeberin sind verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Dies beinhaltet die Pflicht, bei erkennbaren Risiken oder Fehlern unverzüglich die andere Partei zu informieren.

 

9. Beendigung des Auftrags

 

9.1 Der Auftrag endet durch Erfüllung bzw. Erbringung der vereinbarten Leistung(en), durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung gemäss Ziffer 9.2.

 

9.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. Im Fall der ordentlichen Kündigung des Vertrages hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundenansätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Zudem ist die Auftragnehmerin vom Auftraggeber völlig schadlos zu halten. Erfolgt die ordentliche Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.

 

9.3 Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

 

10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

10.3 Beide Parteien verpflichten sich, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren, soweit diese nicht öffentlich bekannt sind oder ihre Veröffentlichung gesetzlich erforderlich ist.

 

10.4 Die Bestimmungen dieser AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Basel, sofern vom Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

 

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